Antragsformular / Strukturhilfe 

Merkblatt – Antrag an eine Miteigentümer- / Stockwerkeigentümerversammlung 

  1. Wer schreibt den Antrag? 
    Der Antrag wird immer von jener Person geschrieben, die etwas verändern möchte. 
  2. An wen richte ich einen Antrag? 
    Ein Antrag wird an die MiteigentümerInnen / StockwerkeigentümerInnen gerichtet. 
  3. Wann muss ich den Antrag schreiben? 
    Grundsätzlich kann der Antrag jederzeit geschrieben werden. Wichtig ist, dass die Antragsfrist gemäss Reglement eingehalten wird und dass die Verwaltung genügend Zeit hat, um den Antrag den MiteigentümerInnen / StockwerkeigentümerInnen zuzustellen.Die Verwaltung begrüsst es, wenn die Anträge vor Versand der Einladungsunterlagen eintreffen.
  4. Welche Punkte muss ein Antrag beinhalten?
    Nachfolgende Inhalte sollten in einem Antrag festgehalten werden: 
    • Beschreibung was gemacht werden soll 
    • Wie hoch sind die Initialkosten (bspw. Investition) und wer trägt sie zu welchen Anteilen? 
    • Wie hoch sind die Folgekosten (bspw. Unterhalt) und wer trägt sie zu welchen Anteilen? 
  5. Was ist weiter zu beachten?
    • Bevor der Antrag verteilt wird, muss durch den Antragsteller sichergestellt werden, dass eine gültige Offerte vorliegt und die Arbeiten zu diesen Kostensätzen durchgeführt werden können. 
    • Über einen Antrag muss abgestimmt werden können. Eine Frage oder ein Stichwort ist nicht abstimmungsfähig. 
    • Die Mehrheit entscheidet, ob ein Antrag angenommen wird oder nicht. Je nach Art des Antrags wird das «Einfache Mehr», das «Qualifizierte Mehr» oder die «Einstimmigkeit» "vorausgesetzt.  
    • Allfällige Argumente für und gegen einen Antrag sind auf sachlicher und nicht auf persönlicher Basis zu diskutieren. 
  6. Antrag ausserhalb einer ordentlichen Versammlung bewilligen? 
    Die meisten Reglemente sehen vor, dass ein Antrag unterjährig auch ohne Versammlung mit einem (einstimmigen) Zirkularbeschluss bewilligt werden kann. Kontaktieren Sie zu diesem Zweck die Verwaltung.

    Für besonders wichtige Themen besteht zudem die Möglichkeit der Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung. Das Reglement gibt die Rahmenbedingungen dafür vor. Zudem ist zu beachten, dass auf Seiten der Verwaltung ein zusätzlich durch die Gemeinschaft zu entschädigender Regieaufwand entsteht.

Abschluss

Hochladen mehrere Bilder auf dem Handy über die Foto-Galerie. Am Computer können mit "CTRL" / "CMD" mehrere Dateien gewählt werden.